Neue Pfändungsfreigrenzen

Am 8.4.2013 sind im Bundesgesetzblatt neue Pfändungfreigrenzen verkündet worden. Ab 1.7.2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag erhöht sich auf € 1045,04 (bisher € 1028,89). Dieser Betrag erhöht sich bei gesetzlicher Unterhaltspflicht um monatlich € 393,30 für die erste unterhaltsberechtigte Person und um jeweils € 219,73 für die zweite bis fünfte Person.

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