Rechtsgebiete

Bank- und Kapitalanlagerecht

Gerade das Bankrecht erfordert den Spezialisten, der aufgrund seiner umfassenden Kenntnisse des aktuellen Bankrechts in der Lage ist, die Problematik des Rechtsfalles zu erkennen und eine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu liefern.

Wir stehen bei der Beratung im Bank- und Kapitalanlagerecht auf der Seite der Anleger und Bankkunden(Kreditnehmer)

Sie erlitten wirtschaftliche Verluste bei unzureichender Risikoaufklärung? Waren keine ausreichenden Risikohinweise erfolgt, oder fehlen etwaige Erlaubnisse? Dann kann das investierte Geld zurückgefordert werden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten.

Haften Sie für ein Darlehen als Bürge oder haben Sie einen Kreditvertrag abgeschlossen?

Wir prüfen, wann Sie aus der Haftung kommen. Wir prüfen, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen ist, ob rechtswirksam über Ihr Widerrufsrecht unterrichtet und auch die Übrigen Vorschriften bei Vergabe eines Verbraucherkredites oder Realkredites eingehalten wurden.

Wurden Ihnen hochspekulative Finanzinstrumente vermittelt und haben Sie dabei Geld verloren?

Hier prüfen wir, ob Schadenersatzansprüche gegen Banken oder sonstige Vermittler von Kapitalanlagen erfolgreich geltend gemacht werden können. Lässt Ihre finanzielle Situation es nicht zu, ein zur Finanzierung einer Kapitalanlage oder zu anderen Zwecken aufgenommenes Darlehen zurück zu zahlen, ist die Bank oft zu einem Teilverzicht der Darlehenssumme bereit.

Aufgrund der Gesetzgebung sind Finanzdienstleistungsunternehmen schnell Haftungsansprüchen ausgesetzt, da die Hürde für die Beratungsleistungen sehr hoch gesetzt ist. Wer als Vermittler oder Vermögensberater nicht ausführlich aufklärt, macht sich schadenersatzpflichtig. Der Bundesgerichtshof stellt mittlerweile strenge Anforderungen an die Aufklärungspflicht der Banken.

Die bankenrechtlichen Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden folgende Bereiche

  • Anlageberatung und Wertpapierrecht

  • Prospektrecht und Prospekthaftung

  • Kredit- und Kreditsicherungsrecht

  • Bankvertrag- und Kontorecht

  • Factoring und Leasing

  • Zwangsversteigerungsrecht.

 

Wir sind auch spezialisiert auf die Strukturierung von Vermögen und Verbindlichkeiten. Oft kann eine andere Finanzierungsform oder eine Umwidmung des Vermögens zu hohen Gewinnen bzw. Ersparnissen führen. Uns geht es darum, für unsere Mandanten das Vermögen zu erhalten und wir kümmern uns auf Wunsch um alle finanziellen Angelegenheiten.  

Erbrecht

Ich habe mich deshalb auch auf Erbrecht spezialisiert, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass hier häufig Fehler gemacht werden, die für die Erben insbesondere steuerlich teuer werden können. Die meisten deutschen Bürger haben kein Testament, so dass die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Nur etwa 20 Prozent der Deutschen haben ein Testament. Weil der Gedanke an den eigenen Tod unangenehm ist, schiebt man die Anfertigung einer erbrechtlichen Regelung meist möglich lang vor sich her. Nur ein geringer Teil der Deutschen geht zum Notar, um dort ein Testament oder einen Erbvertrag unter der sachkundigen Beratung des Notars protokollieren zu lassen.

Die meisten begnügen sich mit einem privatschriftlichen Testamtent, das zwar gesetzlich möglich ist, aber ohne sachkundige Beratung die Gefahr zahlreicher Fehler in sich birgt. So kann das privatschriftliche Testament bereits aus formalen Gründen unwirksam sein.

Ebenso unangenehm ist, dass viele Erblasser sich mit der Abfassung eines gemeinschaftlichen Testaments (Berliner Testament) begnügen, der in Deutschland beliebtesten Form des Testaments. Dabei setzen sich die Ehegatten wechselseitig als Erben ein und Kinder als Schlusserben auf Ableben des letztversterbenden Ehegatten. Bei nicht sorgfältiger Abfassung eines solchen Testments entsteht oft nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten die Problematik, dass Kinder nicht den Tod des zweiten Elternteils abwarten wollen, sondern den Pflichtteil verlangen. Dies hat für den noch lebenden Ehegatten die schlimme Folge, dass er beispielsweise bei großen Immobilienvermögen hohe Geldbeträge flüssig machen muss. Dies kann existenzbedrohend sein.

Genauso schlimm ist es, dass das gemeinschaftliche Testament bei größeren Vermögen nichts anderes als eine Steuerfalle darstellt. Es werden nämlich hohe Steuerfreibeträge verschenkt, was zwar die Finanzbehörden, nicht aber die Erben freut.  

Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht berate ich umfassend meine Klientel des Mittelstandes im Recht der Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Im Schwerpunkt geht es dabei um die Beratung bei Gründung einer Gesellschaft bezüglich der Wahl der richtigen Rechtsform, wobei meist eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG gegründet wird. Wichtig ist dabei auch die sorgfältige Abfassung der Gesellschaftsverträge, denn diese müssen sich bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern oder mit Erben der Gesellschafter bewähren.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Gesellschaftern im Rahmen von Streitigkeiten mit anderen Gesellschaftern. Solche Streitigkeiten kommen leider häufig vor und sind für die betroffenen Gesellschafter meinst existentiell. Hier ist es ganz entscheidend, dass der Gesellschaftsvertrag sorgfältig abgefasst ist.

Wichtig sind gesellschaftsrechtliche Aspekte auch im Sanierungs-und Insolvenzrecht, wobei hier insbesondere bilanzielle Gesichtspunkte zur Beseitigung einer drohenden Überschuldung (Kapitalerhöhungen, Rangrücktritte etc.) eine maßgebliche Rolle spielen können. Auch sind gesellschaftsrechtliche Problematiken bei Auffanglösungen im eröffneten Insolvenzverfahren zu berücksichtigen.

Sanierungs- und Insolvenzrecht

Ich habe mich auf das Recht der Sanierung spezialisiert, da ich im Rahmen meiner langjährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalter die Erfahrung gemacht habe, dass Unternehmen im Vorfeld einer Insolvenz oder während des Insolvenzverfahrens hätten gerettet werden können, wenn sie sachgerecht beraten worden wären.

Das derzeit geltende moderne Insolvenzrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten der Unternehmenssanierung im Vorfeld sowie auch zu Beginn des Insolvenzverfahrens.

So trat im März 2012 eine gesetzliche Neuerung in Kraft, die es erlaubt, bei Unternehmen, bei denen eine lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine bloße Überschuldung vorliegen, ein Schutzschirmverfahren bei dem Insolvenzgericht einzuleiten. In diesem Verfahren kann innerhalb einer Frist von drei Monaten ein Sanierungskonzept unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters in Eigenverwaltung erstellt werden, ohne dass das Unternehmen seine Verwaltung und Verfügungsbefugnis verliert und/oder Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger hinnehmen muss. Wenn sodann das Sanierungskonzept von den Gläubigern akzeptiert wird, bleibt das Unternehmen in seiner Rechtspersönlichkeit erhalten. Diese neue gesetzliche Regerlung stellt einen wichtigen Pfeiler des modernen Sanierungs-und Insolvenzrechts dar.


Selbst im eröffneten Insolvenzverfahren bestehen noch Möglichkeiten einer Sanierung von Unternehmensteilen, indem man beispielsweise eine Auffanglösung anstrebt. Auf diese Weise können noch rentable Unternehmensteile gerettet werden, ohne dass die Auffanggesellschaft für Altschulden haftet.

Ich berate auch im Vorfeld zur Vorbereitung von vereinfachten Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren)mit dem Ziel der späteren Restschuldbefreiung und erledige die vielfältigen Formalitäten, die vor Einreichung des Insolvenzantrags und während des Insovenverfahrens selbst zu erledigen sind. Damit können sich die betroffenen Mandanten die üblichen langen Wartezeiten ersparen, die bei den Schuldnerberatungsstellen und ähnlichen Institutionen anfallen.


Am effizientesten ist allerdings eine Sanierungsberatung, wenn sich der Unternehmer oder die betroffene Privatperson bei einer sich erst abzeichnenden Krisis möglichst frühzeitig beraten lässt. Dann besteht die beste Chance, durch entsprechende Weichenstellungen und/oder Verhandlungen mit den Banken eine Insolvenz zu vermeiden.

Auch ist es wichtig, den Betroffenen in strafrechtlicher Hinsicht zu beraten, damit die zahlreichen Fallstricke der sogenannten Insolvenzdelikte umgangen werden.

Baurecht

Da ich mich unter anderem auf Vertragsgestaltung spezialisiert habe, habe ich mich fast zwangsläufig mit Baurecht befassen müssen. Der Ausgang von Baurechtsstreitigkeiten hängt entscheidend davon ab, wie der zugrundeliegende Werkvertrag formuliert wurde.

Große Bauunternehmer und Bauträger, die Rechtsabteilungen beschäftigen, schließen mit ihren Subunternehmern ausgefeilte Werkverträge ab, deren rechtliche Tragweite von dem Subunternehmer – meist kleinere Firmen ohne Rechtsabteilung – nicht erkannt wird. Hier besteht erhöhter Beratungsbedarf.

Meist ist nur wenig bekannt, dass die von den Großunternehmern dem Subunternehmer präsentierten Werkverträge nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu beurteilen sind. Selbst die in Bauverträge regelmäßig einbezogenen Regelungen der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) stellen ganz oder teilweise AGB dar. Letztere unterliegen einer ständigen Inhaltskontrolle durch die Rechtsprechung und es ergeht hierzu geradezu eine Flut von Urteilen, insbesondere auch des Bundesgerichtshofs. Diese Rechtsprechung, die häufig die Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln feststellt, bietet gerade dem Subunternehmer im Streitfall eine Chance. Deshalb ist es auch für das große Bauunternehmen wichtig, seine vorgefertigten Bauverträge ständig im Licht des Rechtsprechung zu überprüfen und anzupassen.

Wichtig ist auch für den Subunternehmer, sich bei großen Bauvorhaben juristisch begleiten zu lassen, denn es sind während der Bauausführung ständig aus dem Werkvertrag resultierende Formalien (Behinderungsanzeigen, Vereinbarung von Nachträgen, Teilabnahmen, Mängelrügen etc.) zu berücksichtigen. Deren Nichtbeachtung, die oft auf Zeitgründen basiert, kann für den Subunternehmer bei der Endabrechnung teuer werden und ist oft die Ursache für wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Vertragsrecht

Ich habe im Rahmen meiner fast 20 jährigen Berufstätigkeit die Erfahrung gemacht, dass gerade im Vertragswesen nachlässig gehandelt wird, weil Unternehmen und Einzelpersonen Beratungskosten scheuen. Dadurch wird der Grund für spätere unliebsame und teure Rechtstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang gelegt.

So ist es beispielsweise für Unternehmen wichtig, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spätestens alle 2 Jahre rechtlich überprüfen zu lassen, da sie ständig auf dem Prüfstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung stehen. Aktuell ist beispielsweise eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen, die an die Formulierung von Haftungsausschlüssen in AGB strengere Anforderungen stellt. Sind diese in den AGB nicht berücksichtigt, sind die Haftungsausschlüsse unwirksam, was für den Unternehmer im Streitfall unangenehme Konsequenzen haben kann.

Auch im privaten Bereich werden oft Verträge geschlossen, die zahlreiche Fehler beinhalten. Dies gilt insbesondere für den miet- und arbeitsrechtlichen Bereich. Auch zeigt die Erfahrung, dass selbst notarielle Verträge nicht selten fehlerhaft oder zumindest benachteiligend sind, sodass es empfehlenswert ist, auch notarielle Vertragsentwürfe juristisch überprüfen zu lassen.

Das Kostenrisiko für die ständige Beratung in vertragsrechtlichen Angelegenheiten kann dadurch überschaubar geregelt werden, dass mit dem beratenden Anwalt ein Beratungsvertrag ausgehandelt und abgeschlossen wird.

Prozessführung und Zwangsvollstreckung

Der Prozessführung und insbesondere einer durchdachten Prozessstrategie kommt eine herausragende Bedeutung zu. Die Chancen, die sich bei ausreichender Tatsachenermittlung und vorausschauender Beratung in einem Rechtsstreit ergeben, werden häufig unterschätzt. Fundierte Rechtskenntnisse, gepaart mit ausgeprägtem Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, die Fähigkeit zur Entwicklung von kreativen Problemlösungen und vor allem das in jahrzehntelanger Prozessvertretung entwickelte Gespür für das Durchsetzbare sind der Maßstab für die Beratung.

Meine Kanzlei sorgt auch dafür, dass Sie nach einem erfolgreich geführten Prozess zu Ihrem Geld gelangen. Nur die schnelle und effektive Zwangsvollstreckung garantiert die optimale Realisierung Ihres titulierten Anspruchs. Versäumnisse oder die Wahl der falschen Vollstreckungsmaßnahme können gerade im Vollstreckungsstadium wertvolle Zeit kosten, die Sie bei einem Schuldner in der Krise nicht haben. 

Andererseits sind wir im Vollstreckungsverfahren auch auf der Schuldnerseite tätig, indem wir gegen zu massive Volstreckungsmaßnahmen die gebotenen und möglichen Schutzmaßnahmen einleiten. Dies kann dazu führen, dass wir bei grösseren Verbindlichkeiten Sanierungs-und/oder Insolvenzmaßnahmen einleiten oder zumindest argumentativ verwenden, um zu einem außergerichtlichen Vergleich zu gelangen.

Arbeitsrecht

Im arbeitsrechtlichen Bereich berate ich meine Mandantschaft bei der Abfassung von Arbeitsverträgen und übernehme bei Streitigkeiten die Interessenvertretungen sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Dabei handelt es sich häufig um Kündigungsstreitigkeiten, die in der Regel in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten ausgetragen werden.

Ein Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit liegt darin, bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine für beide Parteien praktikable vergleichsweise Lösung herbeizuführen, was nicht nur kostengünstiger, sondern auch nervenschonender ist. Man darf nicht vergessen, dass gerade Kündigungsstreitigkeiten insbesondere für Arbeitnehmer existentielle Bedeutung haben.

Auch im Rahmen von Unternehmenssanierungen oder –insolvenzen sind zwingend arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. So sind Sanierungen im Vorfeld einer Insolvenz meist nur möglich, wenn gerade im arbeitsrechtlichen Bereich hohe Kostenlasten ( hohe Betriebsrentenverpflichtungen, zu viele Arbeitnehmer etc.) reduziert werden. Auch Auffanglösungen während eines Insolvenzverfahrens scheitern häufig an den hohen arbeitsrechtlichen Hürden, die der Gesetzgeber und die einschlägige Rechtsprechung aufgestellt haben. Hier bedarf es arbeitsrechtliches Spezialwissen, das ich in meiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter erworben habe.

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